1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 10 und 12 des Gv.D. Nr. 33/2013)



1.1 Dreijähriges Programm für Transparenz und Integrität (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)


1.2 Allgemeine Akte (GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1,2)

1.2.1 Allgemeine Rechtsbestimmungen: (ext. Link)

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/schulrecht.asp

 

1.2.2 Rundschreiben und Mitteilungen aus der Deutschen Bildungsdirektion: (ext. Link)

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben-mitteilungen.asp

 

1.2.3 Verhaltenskodizes: 

allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): (ext. Link)

 

http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf

 

eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft:

in Bearbeitung

 

Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal: (ext. Link)

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/799.asp

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/downloads/Anlage_-_Verhaltenskodex_(BLR_28.08.20148_Nr._839).pdf

 

1.2.4 Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung: 


1.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter (GvD Nr. 33/2013, Art. 34, Abs. 1,2)

Organisationsbefugnisse, Konzessionsbefugnisse, Bescheinigungsbefugnisse, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln.

Alternativangebot zum Religionsunterricht: Abmeldungen von den Unterrichtsstunden oder Besuch der verschiedenen Alternativangeboten der Schule - werden aufgrund der Ansuchen der Eltern genehmigt.

Formulare >>>


Hinweis:

Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern. Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben).

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Antrag um Befreiung von kleineren anfallenden Schulkosten
Beschluss_Nr._09-26.09.2012_-_Befreiung_
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