In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates und Elternrates:
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:
und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:
2.4.1 Organisationsstruktur der Schule:
Der Grundschulsprengel Bruneck hat seinen Sitz in der Galileo-Galilei-Straße 5. Der Grundschulsprengel besteht aus der Grundschule Bruneck, der Grundschule Dietenheim, der Grundschule Reischach, der Grundschule St. Georgen und der Grundschule Stegen. Im Schuljahr 2015/2016 sind im Sprengel 1 Schulführungskraft, 102 Lehrpersonen und 18 Personen in der Verwaltung tätig. Dem Sprengel stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schulen zur Verfügung:
Haushaltsvoranschlag 2016 (HHV 2016 Kurzliste) und Jahresabschlussrechnung 2015 (JAB 2015) >>> Dokumente
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“