3. Berater und Mitarbeiter


3.1 Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen


Transparenzmaßnahmen betreffend die externen Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen unter Angabe der jeweiligen Auftragsbeschreibung mit den entsprechenden Vergütungen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 “Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen”.