Für die Befreiung von kleineren anfallenden Schulkosten hat der Schulrat des Sprengels folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 9/2012:
Es werden keine Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, finanzielle Unterstützungen und wirtschaftliche Begünstigungen jeglicher Art über 1.000,00 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften vergeben.
Von der Familienagentur erhaltene Beiträge getrennt nach Schuljahren.