An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Bestätigungen Veröffentlichungspflichten 2022:
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Zugewiesene Revisoren: Thalmann Ulrike und Kleon Thomas
Mitteilung dazu durch den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen, Gustav Tschenett vom 14.06.2023:
Mit Artikel 1 Absatz 562 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179, wurde nun festgelegt, dass diese Aufgaben an den Schulen von den Rechnungsrevisoren wahrgenommen werden sollen („Le attribuzioni previste dall'articolo 14, comma 4, lettera g), del decreto legislativo 27 ottobre 2009, n. 150, sono svolte, presso le istituzioni scolastiche, dai revisori dei conti.“)
Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt.